Heilfürsorgeverordnung. Ein hohes Entgelt soll "die Unabhängigkeit der Abgeordneten" sichern. Das neue Grundgehalt für Kanzlerin & Minister Das künftige Brutto-Grundjahresgehalt für Merkel beträgt damit künftig gut 280.000 Euro (inkl. Baden-Württemberg hat am 01.01.2021 den Vorsitz der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ - kurz Innenministerkonferenz (IMK) - übernommen. 6 BbgKomBesV), Verordnung über die besoldungsrechtliche Einstufung der Ämter der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Hessische Kommunalbesoldungsverordnung – HKomBesV) vom 20. Beschäftigte nach TV-L. Auszubildende. Ja, ich möchte über aktuelle News und unverbindliche Produktangebote per E-Mail informiert werden. Diese Regelung ist oft in der Kritik, weil eben viele Staatssekretäre bei ihrem "einstweiligen Ruhestand" oft noch weit von der echten Rentengrenze entfernt sind. Januar 2012 und für die hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit in der Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung – KomBesVO) vom 24. Januar 2011), Stellvertretender Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sachsenforst (nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber), als der ständige Vertreter eines Präsidenten einer Landesdirektion, Beigeordneter als erster allgemeiner Vertreter des Landrats, in den Landkreisen mit einer Einwohnerzahl über 200.000, in den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 250.000, in den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 500.000, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Leipzig, Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sachsenforst (nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber), Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber), als Abteilungsleiter im Staatsministerium des Innern, in den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 500.000, Vizepräsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen, als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde, Direktor der Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Direktor des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt (soweit nicht in A 16), Direktor des Landesbetriebes LIMSA (Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt), Geschäftsführender Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt, bei einer obersten Landesbehörde (soweit nicht in A 16), Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, Präsident des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, Vizepräsident des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, des Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern, Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern (soweit nicht in B 3, B 4 oder B 6), Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 60.000 Einwohnern (soweit nicht in A 16, B 3 oder B 5), Beamter auf Zeit eines Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern (Soweit nicht in B 3 oder B 5), Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Kanzler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, bei einer obersten Landesbehörde als ständiger Vertreter eines Abteilungsleiters, als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag von Sachsen-Anhalt, Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, Präsident der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Präsident des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, des Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 60.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit bis zu 150.000 Einwohnern, Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern (soweit nicht in B 2, B 4 oder B 6), Beamter auf Zeit eines Landkreise mit über 150.000 Einwohnern (Soweit nicht in B 4 oder B 6), Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern, des Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit über 150.000 Einwohnern, Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern (soweit nicht in B 5, B 6 oder B 8), Direktor des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt, bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 60.000 Einwohnern, Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 6, B 7 oder B 9), Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern (soweit nicht in B 4, B 6 oder B 8), bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer Abteilung, Vizepräsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern, des Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern, Beamter auf Zeit einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 5, B 7 oder B 9), des Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern, Abteilungsdirektor als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist oder mindestens eine entsprechende Vergütung erhält, bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder einem Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist, Leitender Kreisverwaltungsdirektor als hauptamtlicher Vertreter des Landrates bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde, als Vertreter eines Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde, als Vertreter eines Abteilungsleiters des, Bürgermeister (Oberbürgermeister) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 20.000 Einwohnern, Erster Stellvertreter des Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 50.000 Einwohnern, Hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 60.000 Einwohnern, Direktor des Landeslabors Schleswig-Holstein – Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt, bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Flensburg, Bürgermeister (Oberbürgermeister) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 30.000 Einwohnern, Erster Stellvertreter des Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 60.000 Einwohnern, Hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit über 60.000 Einwohnern, Hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter in kreisfreien Städten mit bis zu 150.000 Einwohnern, Amtsdirektor in Ämtern mit über 20.000 Einwohnern, Direktor des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Direktor des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Direktor des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck, als Abteilungsleiter bei einer obersten Landesbehörde, als Abteilungsleiter des Landesrechnungshofs, Bürgermeister (Oberbürgermeister) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 50.000 Einwohnern, Erster Stellvertreter des Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit über 60.000 Einwohnern, Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters in kreisfreien Städten mit bis zu 150.000 Einwohnern, Hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter in kreisfreien Städten mit über 150.000 Einwohnern, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Nord, als Abteilungsleiter und Mitglied des Landesrechnungshofs, Bürgermeister (Oberbürgermeister) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 60.000 Einwohnern, Bürgerbeauftragter für soziale Angelegenheiten, Bürgermeister (Oberbürgermeister) in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit über 60.000 Einwohnern, Oberbürgermeister in kreisfreien Städten mit bis zu 150.000 Einwohnern, Landrat in Kreisen mit über 150.000 Einwohnern, Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters in kreisfreien Städten mit über 150.000 Einwohnern, Oberbürgermeister in kreisfreien Städten mit über 150.000 Einwohnern, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands, Direktor des Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, beim Rechnungshof (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16), Vizepräsident des Amtes für Verfassungsschutz, Vizepräsident des Landesamts für Verbraucherschutz, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15.001 bis 20.000 (soweit nicht in A 16), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (soweit nicht in B 3), Hauptamtliche Beigeordnete als erste Stellvertreter des Bürgermeisters, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in A 16), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in A 16), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 200.000 (soweit nicht in B 3), in Verwaltungsgemeinschaften mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 (soweit nicht in B 3), Hauptamtliche Beigeordnete als erste Stellvertreter des Landrats, in Landkreisen mit einer Einwohnerzahl bis 75.000 (soweit nicht in A 16), in Landkreisen mit einer Einwohnerzahl von 75.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 3), in Landkreisen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in A 16), als Leiter einer Abteilung bei der Landesfinanzdirektion, als der Vertreter eines Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde (Beamte der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes führen als Vertreter des Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde. Sie gehören der höchsten Gruppe B11 an, deren Grundgehalt seit Jahresbeginn bei 13.430,70 Euro im Monat liegt. Alleine in den Streuobstwiesen tummeln sich mehr als 5.000 Arten. Durchschnittliche Gehälter für Regierungsrat bei Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: 83.683 €. Die Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsgruppe richtet sich nach Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch nach Leistung. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern Mittelfranken, einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 30001 bis zu 50000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), in kreisfreien Gemeinden oder Großen Kreisstädten von 100001 bis zu 200000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), in kreisfreien Gemeinden oder Großen Kreisstädten von 50001 bis zu 100000 Einwohnern (soweit nicht in B 4), eines Landkreises von 75001 bis zu 150000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), eines Landkreises bis zu 75000 Einwohnern (soweit nicht in B 4), als Leiter einer früheren Bezirksfinanzdirektion, Geschäftsführender Direktor des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke – Körperschaften des öffentlichen Rechts –), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, auch als Landesbeauftragter für den Datenschutz oder als Abteilungsleiter beim, einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 50001 bis zu 100000 Einwohnern (soweit nicht in B 7), einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 30001 bis zu 50000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), in kreisfreien Gemeinden oder Großen Kreisstädten von 100001 bis zu 200000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), eines Landkreises mit mehr als 150000 Einwohnern (soweit nicht in B 7), eines Landkreises von 75001 bis zu 150000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), Vizepräsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 100001 bis zu 200000 Einwohnern (soweit nicht in B 8), einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 50001 bis zu 100000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), eines Landkreises mit mehr als 150000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), einer kreisfreien Gemeinde oder Großen Kreisstadt von 100001 bis zu 200000 Einwohnern (soweit nicht in B 7), Direktor beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben, als Leiter des Geschäftsbereichs Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen, als Leiter des Geschäftsbereichs Institut für Tropenmedizin, Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Direktor des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin, als Leiter eines bedeutenden Referats bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied, Vizepräsident des Instituts für Bautechnik, als Leiter des Stabes des Polizeipräsidenten, als der ständige Vertreter eines Abteilungsleiters bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied, als Leiter einer Abteilung beim Sekretariat der, als Leiter einer Abteilung bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied, als Leiter einer Abteilung bei dem für Justiz zuständigen Senatsmitglied und Präsident des Justizprüfungsamtes, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Präsidentin des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, als Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters, als Leiter einer bedeutenden Abteilung bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied, als Generalsekretär der Ständigen Konferenz der Kultusminister, Abteilungsdirektor oder Abteilungspräsident, als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer, als der ständige Vertreter des Generaldirektors, Direktor der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg, Direktor des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes, Direktor des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg, Landeskriminaldirektor oder Landespolizeidirektor, als Referatsleiter für polizeiliche Einsatz- oder Kriminalitätsangelegenheiten im für Inneres zuständigen Ministerium, als Leiter eines bedeutenden Referates der obersten Schulaufsichtsbehörde, als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften Leiters einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, in kreisangehörigen Gemeinden mit 15.001 bis 25.000 Einwohnern, in kreisangehörigen Gemeinden mit 40.001 bis 60.000 Einwohnern, in Landkreisen mit bis zu 75.000 Einwohnern, in kreisangehörigen Gemeinden mit über 60.000 Einwohnern, in kreisfreien Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern, in Landkreisen mit 75.001 bis 150.000 Einwohnern, als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft ist, als Vorstand der Anstalt öffentlichen Rechts, Präsident des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Präsident des Landesamtes für Bauen und Verkehr, als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 6 oder B 7 eingestuften Leiters einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, in kreisangehörigen Gemeinden mit 25.001 bis 40.000 Einwohnern, in kreisfreien Städten mit 100.001 bis 150.000 Einwohnern, in Landkreisen mit 150.001 bis 225.000 Einwohnern, als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist, Erster Direktor des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 900 000 und höchstens 2,3 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen, Leitender Ministerialrat als Beauftragter für den Sport, Präsident des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Präsident des Landesamtes für Soziales und Versorgung, Präsident des Landesbetriebs Straßenwesen, in kreisfreien Städten mit über 150.000 Einwohnern, in Landkreisen mit über 225.000 Einwohnern, als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen, als Leiter einer Abteilung bei einer obersten Landesbehörde, Landesbeauftragter für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer besonders bedeutenden Abteilung, Leitender Kriminaldirektor (soweit nicht in A 16, B 3), Leitender Medizinaldirektor (soweit nicht in B 3), Leitender Oberschulrat (soweit nicht in B 3), Leitender Polizeidirektor (soweit nicht in B 3), bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde (soweit nicht in A 16, B 3), als ständige Vertretung eines Bezirksamtsleiters, Leitender Ärztlicher Direktor, Landesvertrauensarzt, Erster Baudirektor (soweit nicht in B 4 oder B 6), Leitender Branddirektor (soweit nicht in A 16), Leitender Kriminaldirektor (soweit nicht in A 16, B 2), bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde (soweit nicht in A 16, B 2), als ständige Vertretung eines Senatsdirektors der Besoldungsgruppe B 6, Direktor bei dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, als Mitglied des Vorstands (soweit nicht in B 4), Erster Baudirektor bei der Hamburg Port Authority (soweit nicht in B 4), Erster Baudirektor (soweit nicht in B 3 oder B 6), Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Senatsdirektor bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde, als Leiter einer bedeutenden Abteilung, die einer in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Leitungskraft eines Amtes unmittelbar unterstellt ist, als ständige Vertretung eines Senatsdirektors der Besoldungsgruppe B 7, Direktor bei der Hamburg Port Authority (soweit nicht in B 3 oder B 6), Erster Baudirektor bei der Hamburg Port Authority, bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes, Erster Baudirektor (soweit nicht in B 3 oder B 4), bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines besonders bedeutenden Amtes (soweit nicht in B 7), Erster Baudirektor bei der Hamburg Port Authority (soweit nicht in B 3 oder B 4), bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines besonders bedeutenden Amtes (soweit nicht in B 6), bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiterin oder Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist, als Vertreter der Leiterin oder des Leiters der Landeszentralabteilung bei der, als Leiter einer Abteilung des Landesschulamtes, als Vertreter der Leiterin oder des Leiters der Landeszentralabteilung bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, bei dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Direktor der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, als Koordinatorin für ressortüberschreitende Aus- und Fortbildung, Direktor an einer Verwaltungsfachhochschule, als Koordinator für ressortüberschreitende Aus- und Fortbildung, Direktor der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen, Direktor der Hessischen Landesfeuerwehrschule, Direktorin einer kommunalen Versorgungskasse, Direktor einer kommunalen Versorgungskasse, als Dezernentin und Landestuberkuloseärztin bei der, als Leiterin des Ärztlichen Gutachtenprüfdienstes und zugleich Leiterin einer Ärztlichen Gutachtenprüfdienststelle bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, als Dezernent und Landestuberkulosearzt bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, als Leiter des Ärztlichen Gutachtenprüfdienstes und zugleich Leiter einer Ärztlichen Gutachtenprüfdienststelle bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Südhessen, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Westhessen, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Südosthessen, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Nordhessen, Rektorin der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Rektor der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Vizepräsident des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik, Vizepräsidentin des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums, Vizepräsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern, Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 30.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, weitere Kreisbeigeordnete in Landkreisen mit bis zu 75.000 Einwohnern, Direktor des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik, Direktor der Branddirektion in Frankfurt am Main, als Leiter einer Abteilung bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit bei einer Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern, als Dezernent und Landesvertrauensarzt bei der Landesversicherungsanstalt Hessen, als Leiter des Dezernats Medizinalwesen bei der Hauptverwaltung des, als Leiter des Gesundheitsamtes einer Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, als Vertreter des Leiters des Landesbetriebes, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern, Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 75.000 Einwohnern, Erster Kreisbeigeordneter eines Landkreises mit bis zu 75.000 Einwohnern, weitere Kreisbeigeordnete in Landkreisen mit bis zu 150.000 Einwohnern, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Präsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums, Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 30.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 75.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern, Erster Kreisbeigeordneter eines Landkreises mit bis zu 150.000 Einwohnern, weitere Kreisbeigeordnete in Landkreisen mit bis zu 300.000 Einwohnern, Präsident des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Direktor des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen, Bürgermeister (Oberbürgermeister) einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 175.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit bis zu 75.000 Einwohnern, Erster Kreisbeigeordneter eines Landkreises mit bis zu 300.000 Einwohnern, weitere Kreisbeigeordnete in Landkreisen mit mehr als 300.000 Einwohnern, weiterer Beigeordneter des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer (soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3 oder B 4), Leiter der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 75.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 175.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 250.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit bis zu 150.000 Einwohnern, Erster Kreisbeigeordneter eines Landkreises mit mehr als 300.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Erster Beigeordneter des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Vizepräsident des Hessischen Rechnungshofes, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 100.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit bis zu 500.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit über 150.000 Einwohnern, Erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 175.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern, weitere Beigeordnete in Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 250.000 Einwohnern, Bürgermeister als Erster Beigeordneter einer Gemeinde mit über 500.000 Einwohnern, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 500.000 Einwohnern, Oberbürgermeister einer Gemeinde mit über 500.000 Einwohnern, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Direktor des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, mit einer Messzahl von mehr als 2.000 bis 5.000, Bürgermeister in Gemeinden mit 15.001 bis zu 20.000 Einwohnern, als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit 40.001 bis zu 70.000 Einwohnern, ohne Stellverfunktion in Gemeinden mit 70.001 bis zu 150.000 Einwohnern, als zweiter Stellvertreter des Landrats in Landkreisen mit bis zu 175.000 Einwohnern, ohne Stellverfunktion in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnern, Direktor des Landesinstitutes für Schule und Ausbildung, Direktor des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (soweit nicht in B 4), mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis 10.000, Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, als Leiter des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Erster Direktor des Landesamtes für innere Verwaltung, Erster Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Bürgermeister in Gemeinden mit 20.001 bis zu 40.000 Einwohnern, als erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit 40.001 bis zu 70.000 Einwohnern, als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit 70.001 bis zu 150.000 Einwohnern, ohne Stellverfunktion in Gemeinden mit über 150.000 Einwohnern, als erster Stellvertreter des Landrats in Landkreisen mit bis zu 175.000 Einwohnern, als zweiter Stellvertreter des Landrats in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnern, mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis 2.000, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (soweit nicht in B 3), als erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit 70.001 bis zu 150.000 Einwohnern, als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit über 150.000 Einwohnern, als erster Stellvertreter des Landrats in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnern, Oberbürgermeister in Gemeinden mit 40.001 bis zu 70.000 Einwohnern, Landrat in Landkreisen mit bis zu 175.000 Einwohnern, als erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Gemeinden mit über 150.000 Einwohnern, Oberbürgermeister in Gemeinden mit 70.001 bis zu 150.000 Einwohnern, Landrat in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnern, Oberbürgermeister in Gemeinden mit über 150.000 Einwohnern, als Leiter eines großen und bedeutsamen Bereiches der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, wenn er für den eigenen und mindestens einen weiteren Bereich Vertreter des Finanzpräsidenten ist, als allgemeiner Vertreter des Direktors der, als Leiter der Regionalabteilung Lüneburg und Vertreter des Präsidenten der, Ärztlicher Direktor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen, Direktor beim Amt für regionale Landesentwicklung, bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400.000, Direktor der Niedersächsischen Versorgungskasse, als Leiter des Geschäftsbereichs Landesvermessung und Geobasisinformation, Direktor des Landesbetriebes für Mess- und Eichwesen, als dem Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit eines Landkreises mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200.000, als einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit der, als einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200.000, Vizepräsident der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, Vizepräsident des Landesamtes für Statistik, Vizepräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern, des Hauptverwaltungsbeamtern einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 20.001 bis 30.000 Einwohnern, einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern, eines Landkreises mit bis zu 75.000 Einwohnern, Verbandsgeschäftsführer des Bezirksverbands Oldenburg, Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbands „Veterinäramt JadeWeser“, Direktor der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, Direktor des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen, Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen, Geschäftsbereichsleiter der Landwirtschaftskammer, als allgemeiner Vertreter des Direktors der Landwirtschaftskammer, als Prüfungsgebietsleiter beim Landesrechnungshof, als Referatsleiter im für Inneres zuständigen Ministerium bei gleichzeitiger Funktion als Landeswahlleiter, als stellvertretender Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 15.001 bis 20.000 Einwohnern, des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit bis zu 75.000 Einwohnern, einer Gemeinde mit 40.001 bis 60.000 Einwohnern, eines Landkreises mit 75.001 bis 150.000 Einwohnern, Direktor des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Finanzpräsident als ständiger Vertreter des Oberfinanzpräsidenten, Geschäftsführer des Landesbetriebes IT.Niedersachsen, als Bevollmächtigter der Niedersächsischen Landesregierung für den Einsatz der Informationstechnik, als Beauftragter für Investitions- und Planungsbeschleunigung sowie Bürgerbeteiligung, als Leiter einer Polizeidirektion oder der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben, Präsident der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 20.001 bis 30.000 Einwohnern, des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde mit 40.001 bis 60.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit 75.001 bis 150.000 Einwohnern, einer Gemeinde mit 60.001 bis 100.000 Einwohnern, eines Landkreises mit 150.001 bis 300.000 Einwohnern, als Leiter des Bereiches Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich, als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern, des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde mit 60.001 bis 100.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit 150.001 bis 300.000 Einwohnern, einer Gemeinde mit 100.001 bis 200.000 Einwohnern, eines Landkreises mit über 300.000 Einwohnern, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung, als Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde mit 40.001 bis 60.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit 75.001 bis 150.000 Einwohnern, des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde mit 100.001 bis 200.000 Einwohnern, des Landrats eines Landkreises mit über 300.000 Einwohnern, einer Gemeinde mit 200.001 bis 400.000 Einwohnern, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde mit 60.001 bis 100.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit 150.001 bis 300.000 Einwohnern, des Oberbürgermeisters einer Gemeinde mit 200.001 bis 400.000 Einwohnern, einer Gemeinde mit über 400.000 Einwohnern, Hauptverwaltungsbeamter einer Gemeinde mit 100.001 bis 200.000 Einwohnern, Landrat eines Landkreises mit über 300.000 Einwohnern, des Oberbürgermeisters einer Gemeinde mit über 400.000 Einwohnern, als der ständige Vertreter des Direktors des Landesbetriebs Geologischer Dienst, als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16, B 3 oder B 4), Direktor beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit, bei einer Stadt mit mehr als 600.000 Einwohnern, Direktor des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an Schulen, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Bielefeld, Dortmund, Köln, Münster, als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers (soweit nicht in A 16), Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in B 3), als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in der Zentralverwaltung eines Landschaftsverbandes, als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit einer Kreisverwaltung, als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, als Leiter eines Landeskrankenhauses (Fachklinik für Psychiatrie) mit mehr als 800 Betten, in einem Polizeibereich mit mehr als 175.000 bis zu 300.000 Einwohnern, Stellvertretender Direktor des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement, Vizepräsident als ständiger Vertreter des Präsidenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Vizepräsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellte Beigeordnete, in Gemeinden von 40.001 bis 60.000 Einwohnern (soweit nicht in B 3), in Gemeinden von 30.001 bis 40.000 Einwohnern (soweit nicht in A 16), in Gemeinden von 60.001 bis 100.000 Einwohnern (soweit nicht in B 3), in Gemeinden von 40.001 bis 60.000 Einwohnern (soweit nicht in A 16), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200.000 (soweit nicht in B 3), Abteilungsdirektor als ständiger Vertreter des Leiters der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Direktor des Landesinstituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst, als Leiter einer besonders großen oder besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bezirksregierung, Abteilungsdirektor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, als der ständige Vertreter des Direktors der Landwirtschaftskammer, als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16, B 2 oder B 4), Direktor des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Düsseldorf, als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers (soweit nicht in B 4), Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in B 2), Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug, eines besonders großen und besonders bedeutenden Amtes der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 600.000 Einwohnern sowie der Landeshauptstadt Düsseldorf, Ständiger Vertreter des Direktors des Landesbetriebs Straßenbau, Bürgermeister einer Gemeinde von 10.001 bis 20.000 Einwohnern, in Gemeinden von 60.001 bis 100.000 Einwohnern (soweit nicht in B 4), in Gemeinden von 40.001 bis 60.000 Einwohnern (soweit nicht in B 2), in Gemeinden von 100.001 bis 150.000 Einwohnern (soweit nicht in B 4), in Gemeinden von 60.001 bis 100.000 Einwohnern (soweit nicht in B 2), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl von 200.001 – 300.000 (soweit nicht in B 4), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200.000 (soweit nicht in B 2), der Universität Bielefeld, Dortmund, Paderborn, Siegen, Wuppertal, als Leiter der Personal- und Wirtschaftsverwaltung der Medizinischen Einrichtungen der Technischen Hochschule Aachen, der Universität Bonn, der Universität Düsseldorf, der Universität Köln, der Universität Münster, der Universität-Gesamthochschule Essen, Präsident der Landesanstalt für Arbeitsschutz, Direktor des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement, als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16, B 2 oder B 3), als Geschäftsführer der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in B 5), als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers (soweit nicht in B 3), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen, Arnsberg (soweit nicht in B 3), als geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des, als Vertreter des Finanzministeriums in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, in einem Polizeibereich mit mehr als 300.000 Einwohnern oder mit 1000 bis 3500 Mitarbeitern, Stellvertreter des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt, Bürgermeister einer Gemeinde von 20.001 bis 30.000 Einwohnern, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) bestellte Beigeordnete, in Gemeinden von 100.001 bis 150.000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), in Gemeinden von 150.001 bis 250.000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), in Gemeinden von 100.001 bis 150.000 Einwohnern (soweit nicht in B 3), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl über 300.000 (soweit nicht in B 5), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl von 200.001 – 300.000 (soweit nicht in B 3), Landesrat eines Landschaftsverbandes (soweit nicht in B 5 oder B 6), der Universität Bochum, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Köln, Münster, als Geschäftsführer der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in B 4), Generaldirektor der Museen der Stadt Köln, gleichzeitig als Direktor des Wallraf-Richartz-Museums oder als Direktor des Römisch-Germanischen Museums, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bielefeld, Dortmund, Köln, Münster (soweit nicht in B 4), in einem Polizeibereich mit mehr als 300.000 Einwohnern und mit mehr als 3500 Mitarbeitern, Verbandsvorsteher des Landesverbandes Lippe (im Falle der unmittelbaren Wiederwahl nach einer achtjährigen Amtszeit, sonst in B 4), Bürgermeister einer Gemeinde von 30.001 bis 40.000 Einwohnern, in Gemeinden von 150.001 bis 250.000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), in Gemeinden von 250.001 bis 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 6), in Gemeinden von 150.001 bis 250.000 Einwohnern (soweit nicht in B 4), in Kreisen mit einer Einwohnerzahl über 300.000 (soweit nicht in B 4), Landesrat eines Landschaftsverbandes mit besonders schwierigen Aufgabengebiet (soweit nicht in B 4 oder B 6), Bereichsleiterin oder Bereichsleiter des Regionalverbandes Ruhr (soweit nicht in B 6), Direktorin, Direktor des Landesbetriebs Straßenbau, Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung, als Geschäftsführerin, Geschäftsführer oder Vorsitzende, Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -, Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent bei einer obersten Landesbehörde, als Leitung einer großen oder bedeutenden Abteilung (soweit nicht in B 7), als Leitung einer Hauptabteilung (soweit nicht in B 7), Bürgermeister einer Gemeinde von 40.001 bis 60.000 Einwohnern, zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Bürgermeisters) bestellte Beigeordnete, in Gemeinden von 250.001 bis 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 7), in Gemeinden von 250.001 bis 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 5), Landrat in Kreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200.000, Erster Landesrat eines Landschaftsverbandes, Bereichsleiter des Regionalverbandes Ruhr, als allgemeiner Vertreter des Geschäftsführers, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreihei, als Leitung einer großen oder bedeutenden Abteilung, soweit nicht einer Hauptabteilungsleitung unterstellt (soweit nicht in B 6), als Leitung einer Hauptabteilung (soweit nicht in B 6), Oberfinanzpräsidentin, Oberfinanzpräsident, Bürgermeister einer Gemeinde von 60.001 bis 100.000 Einwohnern, zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters bestellte Beigeordnete, in Gemeinden über 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 8), Landrat in Kreisen mit einer Einwohnerzahl über 200.000, Regierungspräsidentin, Regierungspräsident, Beauftragte, Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO), Bürgermeister (Oberbürgermeister) einer Gemeinde von 100.001 bis 150.000 Einwohnern, in Gemeinden über 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 9), in Gemeinden über 500.000 Einwohnern (soweit nicht in B 7), Oberbürgermeister (Bürgermeister) einer Gemeinde von 150.001 bis 250.000 Einwohnern, Oberbürgermeister einer Gemeinde von 250.001 bis 500.000 Einwohnern, Oberbürgermeister einer Gemeinde über 500.000 Einwohnern, Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3, Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktor der Zentralstelle der Forstverwaltung, bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als Leiter des ärztlichen Dienstes, Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, bei einer Einwohnerzahl von 15.001 bis 20.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 15.000 (soweit nicht in A 16), bei einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (soweit nicht in A 16), bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in A 16), bei einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 (soweit nicht in A 16), als Leiter einer besonders großen oder besonders bedeutenden Abteilung (soweit nicht in A 16 oder B 2), Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (soweit nicht in B 5), Polizeipräsident (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16), Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen, Präsident des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen, Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität, Vizepräsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, bei einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von 15.001 bis 20.000 (soweit nicht in B 2), bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 2), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 2), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 (soweit nicht in B 2), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 (soweit nicht in B 2), als Leiter einer Abteilung, der zu dem ständigen Vertreter des Direktors des Instituts bestellt ist, bei einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 3), bei einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 (soweit nicht in B 5), Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (soweit nicht in B 3), Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information, Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität, als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof, bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 6), bei einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 6), bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 4), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 (soweit nicht in B 6), bei einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 (soweit nicht in B 4), Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständiger Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 7), bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 7), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 (soweit nicht in B 5), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 8), bei einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 100.000 (soweit nicht in B 6), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 6), als der ständige Vertreter des Chefs der Staatskanzlei (erhält eine Amtszulage), mit besonderem Aufgabenbereich, soweit unmittelbar dem Minister unterstellt, bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 9), bei einer Einwohnerzahl von 100.001 bis 150.000 (soweit nicht in B 7), Präsident des Rechnungshofs (mit Amtszulage), bei einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 (soweit nicht in B 8), Staatssekretär als Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europa, Direktor der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes, Direktor des Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, Direktor des Landesinstituts für präventives Handeln, Stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15.001 bis 20.000 (soweit nicht in B 3), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 15.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 3), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (soweit nicht in B 3), Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz, Direktor des Landesamtes für Verfassungsschutz, Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau, Stellvertretender Direktor des Landesamtes für Zentrale Dienste, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (soweit nicht in B 4), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15.001 bis 20.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 4), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 2), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (soweit nicht in B 4), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (soweit nicht in B 2), Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung, Direktor des Landesamtes für Zentrale Dienste, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (soweit nicht in B 5), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (soweit nicht in B 5), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 3), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (soweit nicht in B 3), in Landkreisen mit einer Einwohnerzahl bis 200.000, in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (soweit nicht in B 6), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 30.001 bis 40.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (soweit nicht in B 4), in Landkreisen mit einer Einwohnerzahl über 200.000, Regionalverbandsdirektor (soweit nicht in B 6), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (soweit nicht in B 7), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (soweit nicht in B 7), Regionalverbandsdirektor (nach Höherstufung oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 60.001 bis 180.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (soweit nicht in B 6), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (soweit nicht in B 9), in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 180.000 (nach Höherstufung durch Beschluss des Gemeinderats oder Wiederwahl), Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur (nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 Bundesbesoldungsordnung), Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, als der ständige Vertreter des Direktors der Sächsischen Bildungsagentur, Geschäftsführer des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Kanzler der Technischen Universität Chemnitz, als Geschäftsführer des Staatsbetriebes Landesamt für Archäologie (nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber), als einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer Stadt mit mehr als 250.000 Einwohnern, als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, Präsident des Autobahnamtes Sachsen (bis 31.